Geschichtliches - Puschwitz

Puschwitz war in alter Zeit der Sitz eines Rittergeschlechtes, der Herren von Buskowi. Heber berichtet darüber in seinem Werke „Burgen und Schlösser Böhmens”. Am Gipfel des Schloßberges stehen die wenigen Trümmer der längst verfallenen Ritter- feste Buskowic. Sie mochte als Feste (1849) immerhin ansehnlich und vor feindlicher überrumpelung ziemlich gesichert gewesen sein; denn noch heute ist ein mächtiger Wall und Graben an ihr vorhanden, über den eine Zugbrücke gelegt war und in die inneren Räume leitete, deren ehemalige Einteilung aus den Grundwänden sich kaum noch erraten läßt und nichts Erwähnenswertes mehr den Besucher darbietet. Gegenwärtig ist der Schloßberg vollständig abgegraben und zu Kompost verwendet. Das Schloß stand schon zur Zeit Karls IV.

In einer Schenkungsurkunde, die Fremut von Schönhof dem Kloster Plaß ausstellte (18.Oktober 1372), ist Peter von Buschwitz als Zeuge unterschrieben. Als Peter gestorben war , gelangte Puschwitz in den Besitz des Drslaw Fremut von Schönhof; dieser wohnte auch hier, denn 1413 wird er ausdrücklich „mit dem Sitze in Puschwitz” angeführt. Am 6. März 1501 übernahm Ulrich Freymuth (anders Fremut) von Schönhof landgäflich die Feste und das Städtchen Puschwitz als väterliches Erbteil.

Aus dieser Zeit stammen die ältesten, im Jahre 1945 noch im städtischen Archiv aufbe- wahrten Privilegien. Sämtliche Siegel in handgroßer hölzernen Kapsel angehängt.

Das 1. Privilegium im genauen Wortlaut: „Wir Ferdinand Von Gottes Gnaden, Römischer Kaiser, zu allen zeiten mehrer des Reiches, Hungarischer, Böhmbischer, Dalmat, und Croatischer König, Infant in Hispanien, Ertz- hertzog zu österreich, Marggraf in Mähren, Fürst in Lutzenburg und Schlößnig, und Lauanitzer Marggraf etc. Urkunden hiermit diesen, vor allen und Jeden, das Wier In Nahmen derer Testen Johann und Ulrich gebrüderten freümuthen von Schönhof, Unseren Lieben Getreüen seynd gebetten worden, dem Städtlein Puschwitz und denen Einwohnern, Ein wochenmark alle Mittwoch zugebrauchen, gnädigst zu ertheilen und von neüen einzu- Setzen, zu dero Inständigen Bitte, In Bedrachtung der Getreü geleisten Dienste, welche Sie Unseren Vorfahren und dadurch auch Unß geleistet haben, und ferner zu leisten nicht auf- Hören, Wir Unß, damit sich die Einwohner beßer ernähren könnten, gnädigst geneiget; Derowegen mit gutem Bedacht, reyfer und gewieser Wissenschaft und Königl. macht in Böheimb, haben wir den Puschwitzer Einwohnern den wochenmark alle mittwochen zuge- brauchen gnädigst gegeben, und außgesetzt, und thuen hiemit Kraft dieses Briefs geben und außsetzen, wollen darbey auch gnädigst, das die Jetzige und Künftige Einwohner den Wochenmark alle mittwochen haben, halten und gebrauchen sollen, anietzo und in das Künf- tige, mit allen denen gewohnheiten, wie andere Städtlein im Königreich Böheimb Ihre wochenmark haben, halten, und genißen, Es sey mit rechten, oder gewohnheiten, ohne mäniglicher Verhindernus: und eintrag, gebietten- und befehlen auch Unseren auß allen vier Ständten unterthanen im Königreich Böheimb, dieselbe wollen obbenante ietzige und nach- kommende Einwohner des Städtleins Puschwitz bey diesen freyen wochenmark, wie es obbeschrieben frachten, halten, und Unverhinderlich darbey verbleiben laßen, Ihnen darein Kein geringste Verhindernus nicht thuen, vielwniger Jemand solche thuen gestatten, bei Ver- meydung Höchster Königl. Ungnad, und Zorn, doch wollen wier Unß darbei vorbehalten haben, damit solche Einsetzung des wochenmarks zur eines oder des andern eintrag, oder wider Ihre gerechtigkeit nicht lauthen möchte. Diesen zur Urkhund haben Wir Unser Königl. Secret zu diesen Brief anzuhangen anbefohlen; Geben zu Wien am Sonntag nach S. Dorothe, im eintausent fünfhundert fünf und dreyßigsten unserer Reich des Römisch. in fünften und andern am Neunten Jahr.

Ferdinand Noha: Pflueg de Rabenstein, S: Ziabka. „ Regni Boh. Cancell.

Daraus geht hervor, daß Puschwitz schon in früherer Zeit städtische Rechte besaß und einen Wochenmarkt abhalten durfte.

Da aber alle früher erworbenen Rechtsurkunden durch Brände vernichtet worden waren, so baten die Vertreter des Städtchens Puschwitz ihren Grundherrn Ulrich Fremut von Schönhof, ihnen die schon von seinen Vorfahren verliehenen Rechte aufs Neue zu verbriefen. Die „flehentliche” Bitte wurde „aus Barmherzigkeit und Gottes Vergeldnus” gewährt und durch ein Privilegium eingehend erläutert.

Weitere Privilegien lagen vor: von Ferdinand II, Ferdinand III und Kaiser Leopold aus den Jahren 1628, 1637 und 1668, die Rechte wurden für „ewige Zeiten” besiegelt. Die aufbewahrte Gerichtshand, sowie der nahe Galgenberg (408 m ü.d.M.) beweisen, daß Puschwitz einst das Recht der eigenen Gerichtsbarkeit besaß.

Die Stadt besaß in der 1.Hälfte des vorigen Jahrhunderts wohl einen Syndicus (geprüften Richter), aber keinen Magistrat, um zu diesem Recht zu gelangen, wandte man sich direkt an den Monarchen. Als Kaiser Ferdinand I am 17.Sept. 1835 auf seiner Reise nach Teplitz hier durchfuhr, warf ihm der Bürger Franz Illing die darauf bezugnehmende Bittschrift in den Wagen. Diese wurde angenommen und der Bitte stattgegeben.

Puschwitz ist der Geburtsort des k. u. k. General-Feldmarschall-Leutnants und Divisionärs zu Lemberg Picard von Grünthal.

Im Jahr 1843 wurde Puschwitz von 2 großen Bränden heimgesucht, die 23 Häuser und 28 Scheunen zerstörten.

Puschwitz hat seine Untertänigkeit oft gewechselt. Nach Ulrich Fremut von Schönhof und auf Puschwitz wurde der Besitz geteilt und kam wiederholt in andere Hände. Am 2.März 1579 verkaufte Ursula, geb. Schenk von Schenkenstein (Gemahlin des Johann Waldemar von Lobkowitz, Herr auf Maschau) ihren Anteil an dem Gut Puschwitz an Georg Vitzhum von Egerberg um 550 Schock Prager Groschen; den übrigen Teil hatten die Brüder Jaroslav, Paul und Adalbert Wrzessowec von Wrzessowitz in Besitz. Am 4. Juli 1585 verkauften sie ihn an Johann Waldemar von Lobkowitz um 8000 Schock Prager Groschen. Die Vermögensverhältnisse dieses Besitzers waren aber bald darauf so zerrüttet, daß alle seine Güter - mit Ausnahme von Maschau − in Verkauf kamen; Puschwitz erwarb Georg Popel von Lobkowitz (30. Mai 1591). Inzwischen befand sich aber die Feste bereits in einem solch verwahrlosten Zustand, daß Lobkowitz ihren Wiederaufbau aufgab. Abermals erhielt der Besitz andere Herren. Georg Popel von Lobkowitz war beim Kaiser Rudolf II. in Ungnade gefallen und alle seine Besitzungen wurden verkauft. 1595 gehörte Puschwitz dem Burghauptmann von Pürglitz, Johann Heinrich Prollenhofer von Purkersdorf. 1597 lag die Feste vollständig in Trümmern. Im Jahr 1616 war das Gut wieder zur Gänze mit Schönhof verbunden und ein Eigentum des Wladyken Simon Karl Audrcky von Audrc (Udritsch); da dieser jedoch an dem Aufstande der böhmisch protestantischen Stände beteiligt war, so wurde er nach der Schlacht am weißen Berge zum Verlust der Hälfte seiner Besitzungen verurteilt. Schönhof − Puschwitz wurde auf 20.265 Schock Groschen abgeschätzt und 1623 an die Gemahlin des Verurteilten, Maria Audrcky Freiin von Schönburg (diese war in 1.Ehe mit dem Grafen Friedrich Schlick auf Plan vermählt und hatte 1616 das Gut Puschwitz von Paul Wrzessowec durch Kauf erworben; Friedrich Schlick war auch Besitzer von Schönhof) um 35000 Schock Groschen verkauft. Deren Söhne verkauften es als Erben schließlich um 20.000 fl.rh. an den Reichsgrafen Hermann Czernin von Chudenitz (29.Juli 1649), und bei diesem Hause ist der Besitz bis zum 1.Weltkrieg geblieben.

Puschwitz Rathaus